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Informationen zur Reiserücktrittsversicherung

Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung und wann greift diese? Gerade in Zeiten des Coronaviruses, stellt man sich diese Frage häufiger. Eins vorneweg, wir sind weder Rechtsanwälte noch arbeiten wir in der Reisebranche. Da wir jedoch für Ende April eine Reise in die USA geplant haben und diese nun auf der Kippe steht, haben wir hier einmal für euch die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Die wichtigsten Fragen in Kürze zusammengefasst:

Kann ich, wenn ich eine Reiserücktrittsversicherung habe, meine Reise ohne Angabe von Gründen stornieren?

Nein, leider nicht. Die Reiserücktrittsversicherung greift nur, wenn einer der versicherten Gründe vorliegt, z.B. schwere Krankheit.

Kann ich aufgrund des Coronaviruses generell stornieren?

Nein, es muss immer die individuelle Situation am Urlaubsort betrachtet werden.

Greift eine Reiserücktrittsversicherung wenn ich selbst an Corona erkrankt bin?

Das kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Corona ist zwischenzeitlich als Pandemie eingestuft. Viele Versicherer schließen Krankheit aufgrund einer Pandemie in ihren Leistungen aus.

Mein Flug wurde gestrichen, bekomme ich die Kosten für den Flug erstattet?

Ja, wenn die Airline euren Flug gestrichen hat, werdet ihr umgebucht oder erhaltet, falls das nicht geht, euer Geld zurück.

Mein Flug wurde gestrichen, bekomme ich nun auch das Geld für mein Hotel zurück?

Wenn ihr eine Pauschalreise gebucht habt, bekommt ihr auch das Geld für euer Hotel erstattet. Das gilt auch für Individualreisen, wenn ihr über einen deutschen Anbieter gebucht habt. Falls ihr alles getrennt gebucht habt, empfehlen wir euch, Kontakt mit eurem Reiseveranstalter aufzunehmen.

Wo kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Meistens kann man eine Reiserücktrittsversicherung bei Buchung der Reise abschließen. Reisebüros bieten ihren Kunden in der Regel immer eine Reiserücktrittsversicherung beim Buchen der Reise an. Es gibt aber auch viele Versicherungen die man nach der Buchung online abschließen kann. Häufig ist dies jedoch nur in einem begrenzten Zeitraum nach der Buchung möglich. Vor Abschluss müsst ihr daher genau auf die Vertragsbedingungen achten. Wir haben ebenfalls eine Reiserücktrittsversicherung. Diese ist bei uns in den Leistungen unserer Kreditkarte enthalten.

Versicherte Leistungen

Die versicherten Leistungen variieren leicht von Versicherer zu Versicherer. Versichert sind bei uns beispielsweise folgende Gründe:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung der versicherten Person.
  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung des Ehepartners, Lebenspartners, Lebensgefährten, der Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder.
  • Impfunverträglichkeit.
  • Schwangerschaft.
  • Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen (Naturkatastrophen) oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.
  • Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten,betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
  • Aufnahme des Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus.
  • Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht.
  • Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst.
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an der Schule/Universität
  • Unerwartete gerichtliche Vorladung der versicherten Person.
  • Bruch von Prothesen.
  • Schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person.

Wie man sieht, deckt eine Reiserücktrittsversicherung eine große Bandbreite ab. Eine bloße Angst, krank zu werden, reicht jedoch auch in Zeiten des Coronaviruses nicht aus, damit die Reiserücktrittsversicherungen alle Kosten übernimmt.

Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Grundsätzlich halten wir eine Reiserücktrittsversicherung immer für sinnvoll. Klar, denken wir auch immer: „Egal was kommt, wir fliegen auf jeden Fall!“ Wenn man dann aber schwer erkrankt oder einen Trauerfall im nahen Familienkreis hat, möchte man nicht auch noch im Hinterkopf haben, dass man auf den Kosten der abgesagten Reise sitzen bleibt. Wichtig ist nur, sich die Versicherungsleistungen im Vorfeld genau anzusehen, damit man die Versicherung die zu einem am besten passt, auch findet.

Was spricht für eine Reiserücktrittsversicherung? Und was dagegen?

Gegen eine solche Versicherung spricht aus unserer Sicht lediglich der Preis und die Tatsache, dass nicht generell kostenlos storniert werden kann. Es gibt zwischenzeitlich schon günstige Jahresversicherungen, auch für Paare und Familien