Zum Inhalt springen
Startseite » Reiseblog » Informationen zur Reiserücktrittsversicherung

Informationen zur Reiserücktrittsversicherung

Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung und wann greift diese? Gerade in Zeiten des Coronaviruses, stellt man sich diese Frage häufiger. Eins vorneweg, wir sind weder Rechtsanwälte noch arbeiten wir in der Reisebranche. Da wir jedoch für Ende April eine Reise in die USA geplant haben und diese nun auf der Kippe steht, haben wir hier einmal für euch die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Die wichtigsten Fragen in Kürze zusammengefasst:

Kann ich, wenn ich eine Reiserücktrittsversicherung habe, meine Reise ohne Angabe von Gründen stornieren?

Nein, leider nicht. Die Reiserücktrittsversicherung greift nur, wenn einer der versicherten Gründe vorliegt, z.B. schwere Krankheit.

Kann ich aufgrund des Coronaviruses generell stornieren?

Nein, es muss immer die individuelle Situation am Urlaubsort betrachtet werden.

Greift eine Reiserücktrittsversicherung wenn ich selbst an Corona erkrankt bin?

Das kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Corona ist zwischenzeitlich als Pandemie eingestuft. Viele Versicherer schließen Krankheit aufgrund einer Pandemie in ihren Leistungen aus.

Mein Flug wurde gestrichen, bekomme ich die Kosten für den Flug erstattet?

Ja, wenn die Airline euren Flug gestrichen hat, werdet ihr umgebucht oder erhaltet, falls das nicht geht, euer Geld zurück.

Mein Flug wurde gestrichen, bekomme ich nun auch das Geld für mein Hotel zurück?

Wenn ihr eine Pauschalreise gebucht habt, bekommt ihr auch das Geld für euer Hotel erstattet. Das gilt auch für Individualreisen, wenn ihr über einen deutschen Anbieter gebucht habt. Falls ihr alles getrennt gebucht habt, empfehlen wir euch, Kontakt mit eurem Reiseveranstalter aufzunehmen.

Wo kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Meistens kann man eine Reiserücktrittsversicherung bei Buchung der Reise abschließen. Reisebüros bieten ihren Kunden in der Regel immer eine Reiserücktrittsversicherung beim Buchen der Reise an. Es gibt aber auch viele Versicherungen die man nach der Buchung online abschließen kann. Häufig ist dies jedoch nur in einem begrenzten Zeitraum nach der Buchung möglich. Vor Abschluss müsst ihr daher genau auf die Vertragsbedingungen achten. Wir haben ebenfalls eine Reiserücktrittsversicherung. Diese ist bei uns in den Leistungen unserer Kreditkarte enthalten.

Versicherte Leistungen

Die versicherten Leistungen variieren leicht von Versicherer zu Versicherer. Versichert sind bei uns beispielsweise folgende Gründe:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung der versicherten Person.
  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung des Ehepartners, Lebenspartners, Lebensgefährten, der Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder.
  • Impfunverträglichkeit.
  • Schwangerschaft.
  • Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen (Naturkatastrophen) oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.
  • Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten,betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
  • Aufnahme des Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus.
  • Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht.
  • Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst.
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an der Schule/Universität
  • Unerwartete gerichtliche Vorladung der versicherten Person.
  • Bruch von Prothesen.
  • Schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person.

Wie man sieht, deckt eine Reiserücktrittsversicherung eine große Bandbreite ab. Eine bloße Angst, krank zu werden, reicht jedoch auch in Zeiten des Coronaviruses nicht aus, damit die Reiserücktrittsversicherungen alle Kosten übernimmt.

Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Grundsätzlich halten wir eine Reiserücktrittsversicherung immer für sinnvoll. Klar, denken wir auch immer: „Egal was kommt, wir fliegen auf jeden Fall!“ Wenn man dann aber schwer erkrankt oder einen Trauerfall im nahen Familienkreis hat, möchte man nicht auch noch im Hinterkopf haben, dass man auf den Kosten der abgesagten Reise sitzen bleibt. Wichtig ist nur, sich die Versicherungsleistungen im Vorfeld genau anzusehen, damit man die Versicherung die zu einem am besten passt, auch findet.

Was spricht für eine Reiserücktrittsversicherung? Und was dagegen?

Gegen eine solche Versicherung spricht aus unserer Sicht lediglich der Preis und die Tatsache, dass nicht generell kostenlos storniert werden kann. Es gibt zwischenzeitlich schon günstige Jahresversicherungen, auch für Paare und Familien und bei einer teuren Reise fällt der Preis für die Versicherung nur bedingt ins Gewicht. Gründe für eine Versicherung sind insbesondere die Gewissheit, dass man in einem Krankheitsfall nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Wann bekomme ich meinen Reisepreis zurück, wenn die Reiserücktrittsversicherung nicht greift?

Geld zurück bei Reiserücktrittsversicherung

Viele Reisende die ihren Flug bereits gebucht haben, stehen vor der gleichen Frage: Bekomme ich mein Flugticket erstattet, wenn der Flug gestrichen wird? Wenn der Flug von der Fluggesellschaft gestrichen wird, dann bekommt man das Geld zurückerstattet. Aber was ist, wenn ihr euren Flug z.B. in die USA aufgrund der derzeit geltenden 30 Tage-Sperre nicht einreisen dürft und der Flug trotzdem stattfindet? Falls ihr eine Pauschalreise gebucht habt, könnt ihr sie stornieren. Falls ihr, so wie wir das in der Regel machen, nur den Flug gebucht habt, sieht es schlechter aus. Die Fluggesellschaft erfüllt nämlich ihren Vertrag und es werden evtl. Stornokosten berechnet oder es wird euch eine Umbuchung angeboten.

Kulanz

In einer Situation wie dieser, kommen viele Hotels, Airbnb, Veranstalter und Fluggesellschaften ihren Kunden entgegen, wenn diese nicht mit einem guten Gefühl reisen können. Manchmal kann man kostenlos umbuchen oder für eine geringe Gebühr stornieren. Sollte bei euch in nächster Zeit eine Reise bevorstehen, empfehlen wir euch, dass ihr euch direkt mit eurem Reisebüro, Reiseportal, Hotel oder Fluggesellschaft in Verbindung setzt. Habt jedoch etwas Geduld, ihr seid sicherlich nicht alleine mit euren Sorgen und die Veranstalter erhalten derzeit viele Anfragen.

Wie sieht es nun mit unserer Reise aus?

Flugzeug

Unsere Reise in die USA ist für Ende April geplant, die Einreisesperre endet Mitte April. Derzeit warten wir erst einmal ab und hoffen natürlich, dass sich die Lage bis Ende April soweit verbessert hat, dass wir die Reise antreten können. Wir beobachten die Situation und informieren uns auf den offiziellen Seiten, wie beim Robert Koch Institut und dem Auswärtigen Amt, über die aktuelle Entwicklung.

Solange wir noch nicht wissen wie es weiter geht schwelgen wir noch in Erinnerungen an unsere letzte USA Reise entlang der Ostküste.



Wenn dir der Beitrag gefallen hat, dann lass uns gerne einen Kommentar da und Schau dir auch unsere anderen Reisen an.

Schau dir am besten unseren neuesten Beitrag an:

  • Tag 3 – Trockenen Fußes durch die Starzlachklamm
    Der 3. Morgen im Allgäu war leider auch schon unser letzter. Jedoch konnten wir den kühlen und dennoch sonnigen Tag mit einem gemütlichen Frühstück an der frischen Luft starten. Bevor wir uns jedoch auf die Heimreise machen wollten, stand noch die Erkundung der Starzlachklamm auf dem Programm.

Kommentar verfassen

Möchtest du nichts mehr verpassen und immer auf dem Laufenden bleiben.

Dann trag dich doch einfach in unseren Newsletter ein.