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Aktuelle Corona Regeln rund ums Reisen

Wir stecken derzeit Mitten in den Vorbereitungen zu unserer Deutschlandtour mit unserem Camper „Balu“. Doch die unterschiedlichen Regeln in jedem Bundesland machen das Reisen und die Reisevorbereitungen in Corona-Zeiten noch aufwendiger. Wir versuchen dir hier einen kleinen Überblick zu geben, in welchem Bundesland derzeit touristische Übernachtungen erlaubt sind und was es zu beachten gibt. Vielleicht ist auch unser Beitrag „Wie Corona unsere Art zu reisen veränderte“ etwas für dich. Wir freuen uns, wenn du auch bei diesem Beitrag vorbeischaust.


Das erfährst du in diesem Beitrag:


Allgemeines

Vorab ein wichtiger Hinweis: Die Corona bedingte Lage kann sich täglich ändern und somit auch die Regeln für das Reisen in Deutschland. Wir versuchen den Beitrag in den nächsten Wochen immer auf aktuellem Stand zu halten, aber natürlich können auch wir etwas übersehen. Wir haben daher bei jedem Bundesland eine offizielle Seite verlinkt, auf der ihr die aktuellen Regelungen nachlesen könnt. Seit dem 23.04.2021 greift die Bundesnotbremse in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100. In diesen Stadt- und Landkreisen gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Die untenstehenden Regelungen gelten immer nur, wenn ein Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 100 dauerhaft unterschreitet.

Übersicht über die einzelnen Regelungen in den Bundesländern

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat einen Stufenöffnungsplan beschlossen. In Landkreisen in denen die Bundesnotbremse außer Kraft getreten ist, also die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 sinkt, darf die die Gastronomie wieder zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr öffnen. Auch touristische Übernachtungen sind dann wieder erlaubt. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen. Nähere Informationen findest du auf der offiziellen Internetseite des Landes Baden-Württemberg.

Bayern

In Bayern dürfen Beherbergungsbetriebe bis einschließlich 20.05.2021 vorerst keine Gäste aufnehmen. Die Innengastronomie bleibt auch weiterhin geschlossen. Die Außengastronomie darf jedoch wieder bis 22:00 Uhr öffnen. Wenn ihr hier mit eurem eigenen „Hausstand“ den Biergarten besucht, ist nicht mal ein negativer Corona-Test notwendig. Dieser wird erst notwendig, wenn sich Personen aus mehreren Haushalten an einen Tisch setzen. Vorab ist jedoch eine Terminbuchung notwendig. Geimpfte und Genesene Personen sind getesteten Personen gleichgestellt. Die Chancen auf Urlaub in Bayern stehen übrigens gut. Ab dem 21.05.2021 soll Urlaub in Bayern in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von 100 wieder möglich sein, Hotels, Campingplätze und auch Seilbahnen und die Schifffahrt öffnen wieder. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Internetseite des bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Berlin

Bisher gibt es noch keine Öffnungsschritte in Bezug auf touristische Übernachtungen. Nähere Informationen findest du hier.

Brandenburg

In Brandenburg dürfen Campingplätze, Stellplätze, Ferienhäuser und Ferienwohnungen zum Start des Pfingstwochenendes öffnen. Auch die Außengastronomie darf wieder öffnen. Voraussetzung ist für beides ein negativer Corona-Test oder ein Nachweis über den vollständigen Impfschutz bzw. ein Nachweis, dass man genesen ist. Informationen zum Urlaub in Brandenburg während Corona findest du hier.

Bremen

Bis zum 21.05.2021 sind touristische Übernachtungen in Bremen nicht erlaubt. Wie es danach weitergeht ist derzeit noch unklar. Informationen findest du hier.

Hamburg

Auch in Hamburg sind derzeit touristische Übernachtungen untersagt. Auch Tagesausflüge sollen unterbleiben. Kultureinrichtungen (Museen, Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungen, Tierparks sowie Zoologische Gärten) sind ab dem 17. Mai 2021 wieder geöffnet. Auch hier findest du immer die aktuellen Informationen auf der Seite des Hamburger Tourismus.

Hessen

Auch in Hessen dürfen Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Co. ab einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100 wieder öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test (Geimpfte und genesene Personen sind getesteten Personen gleichgestellt) bei Anreise sowie 2x pro Woche während des Aufenthalts. Auch die Außengastronomie darf in diesen Fällen wieder öffnen. Auch hier gilt eine Testpflicht sowie weitere Hygieneregeln. Informationen über die Corona-Regeln in Hessen findest du hier.

Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 07.06.2021 öffnet der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zunächst für Einheimische. Ab 14.06.2021 sollen Campingplätze und Hotels wieder für alle öffnen. Nach den Informationen die wir gefunden haben, sind für Personen die nicht in Mecklenburg-Vorpommern wohnen derzeit nicht mal Tagesausflüge gestattet (außer man ist geimpft oder genesen). Informationen zum Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern findest du hier.

Niedersachsen

Touristische Übernachtungen sind derzeit nur für Personen die in Niedersachsen wohnen erlaubt. Die Außengastronomie darf auch hier in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100 wieder öffnen. Wann Übernachtungen für Personen die nicht in Niedersachsen wohnen wieder möglich sein wird ist derzeit noch nicht bekannt. Informationen über die Regelungen zum Coronavirus in Niedersachsen findest du hier.
Update vom 18.05.2021: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung, dass in Niedersachsen nur die eigenen Bewohner Urlaub machen dürfen außer Kraft gesetzt. Das Gericht entschied im Eilbeschluss, dass nun alle Touristen wieder in dem Bundesland übernachten dürfen.

Nordrhein-Westfalen

In NRW ist die Außengastronomie für getestete Personen ab einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100 wieder geöffnet. Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind ebenfalls mit negativem Testergebnis zulässig. Hotels dürfen ebenfalls wieder öffnen, jedoch ist nur eine Auslastung von 60 % der normalen Kapazität zulässig. Eine Übersicht über die Regeln in NRW findest du hier.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind touristische Übernachtungen auch wieder zulässig. In Hotels und Gasthöfen gibt es eine Testpflicht, bei Ferienwohnungen und Campingplätzen jedoch nicht. Die Außengastronomie ist auch in Rheinland-Pfalz für getestete Personen bei vorheriger Terminvereinbarung/Reservierung geöffnet. Alle weiteren Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz findest du hier.

Saarland

Touristische Übernachtungen sind um Saarland derzeit noch untersagt. Über weitere Öffnungen ist noch nichts bekannt. Die Außengastronomie hat jedoch bereits von 06:00 Uhr bis 01:00 Uhr geöffnet. Eine Terminvergabe ist verpflichtend. Nähere Informationen findest du hier.

Sachsen

In Sachsen ist die Außengastronomie ebenfalls wieder geöffnet. Auch hier ist eine Reservierung notwendig, ein tagesaktueller Test ist jedoch nur vorgeschrieben, wenn mehr als 2 Hausstände an einem Tisch sitzen. Touristische Übernachtungen sind nur auf Camping- und Caravaningplätzen zulässig. Eine Übersicht für Sachsen findest du hier.

Sachsen-Anhalt

Eine Beherbergung auf Campingplätze, in Ferienhäusern und Ferienwohnungen ist zulässig. Gemeinschaftseinrichtungen dürfen jedoch nicht geöffnet werden. Das gilt z.B. auch für gemeinsam genutzte Duschen. Die Außengastronomie ist auch in Sachsen-Anhalt wieder für getestete oder gleichgestellte Personen geöffnet. Hier findest du Informationen zu den aktuellen Regelungen in Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Zunächst machte viele Kreise in Schleswig-Holstein als Modellregionen von sich reden. Seit dem 17.05.2021 sind dort touristische Angeboten unter Auflagen wieder möglich, dies gilt für alle touristischen Beherbergungen und Campingplätze. Grundsätzlich muss ein negatives Testergebnis bei Anreise vorgelegt werden. Es gelten die Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen. Es muss alle 72 Stunden ein weiterer negativer Test vorgelegt werden. Auch die Innenbereiche von Restaurants haben geöffnet. Wenn Gäste nur im Außenbereich bewirtet werden, ist kein negativer Test notwendig.